AGB

Mit der Buchung/dem Kauf eines Tickets, sowie beim Betreten des Geländes werden folgende Bedingungen anerkannt und wirksam

Haftung

Veranstalter ist der Förderverein St. Antonius Abbas e.V. Essen-Schönebeck. Etwaige Ansprüche sind immer gegen den Veranstalter zu stellen. Der Besucher sowie jeder Teilnehmer nehmen ausdrücklich zur Kenntnis, dass seitens des Veranstalters keine Haftung übernommen wird und er die Veranstaltung auf eigene Gefahr besucht. Für eventuelle Verletzungen oder Schäden haftet ausschließlich der Besucher selbst. Der Veranstalter haftet für seine durch seine Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der Besucher muss für sich für ausreichend Gehörschutz sorgen.

Filme und Fotos

Der Veranstalter weist daraufhin, dass im Rahmen des Laute Wiese Open Airs fotografiert und gefilmt wird. Filme und Fotos aller anwesenden Personen (Festivalteilnehmer, Besucher, Künstler, etc.) oder Ausschnitte, Zusammenschnitte etc. können entgeltlos veröffentlicht werden.

Jugendschutz

Die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit nach der neuesten Fassung sind zu beachten und einzuhalten. Jeder Besucher der Veranstaltung ist verpflichtet, seinen Ausweis ständig bei sich zu tragen.

Rücktritt und Minderung

Besetzungs- und Programmänderungen berechtigen nicht zum Rücktritt vom Vertrag, zur Rückgabe der Karten oder zur Minderung des Kartenpreises.
Sollte die bereits laufende Veranstaltung abgebrochen werden müssen, kann kein Ersatz gewährt werden.

Einlass

Die Mitnahme von Getränken, Speisen, Tieren, Glas, Waffen, Feuerwerk, Betäubungsmittel sowie Pyrotechnik auf das Veranstaltungsgelände ist nicht gestattet. Einlass wird nur mit gültiger Eintrittskarte gewährt. Bei Abbruch der Veranstaltung aufgrund behördlicher Anordnung oder höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Rückerstattung / Vergütung.

Hausrecht

Das Hausrecht bei der Veranstaltung liegt beim Veranstalter. Den Anweisungen des vom Veranstalter eingesetzten Personals ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen erlauben wir uns, die zuwiderhandelnden Personen des Geländes zu verweise